Ein Weg über verschiedene Entscheidungs- Instanzen
Im Zuge der laufenden Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Althoffblock wandte sich die Initiative Althoffblock bereits im Februar 2024 mit einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden des Spar- und Bauvereins. Darin forderte sie, die bestehenden Hauseingangstüren nicht durch moderne Modelle zu ersetzen, sondern diese im Zuge einer energetischen Sanierung denkmalgerecht instand zu setzen und in ihrer ursprünglichen Gestaltung zu erhalten.
Parallel dazu wurden Schreiben gleichen Inhalts an die Bezirksbürgermeisterin, den Planungsdezernenten sowie eine Stadträtin gerichtet.
Im weiteren Verlauf reichte die Initiative einen Antrag bei der Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West ein. Darin forderte sie, die Althoffstraße beziehungsweise das gesamte Gebäudeensemble gemäß dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz zu stellen und eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund auszusprechen.
In der Begründung heißt es, der Althoffblock ist ein bedeutendes und einzigartiges Zeugnis der Dortmunder Stadtbaugeschichte und ein herausragendes Beispiel für die Reformarchitektur auch über die Stadtgrenzen hinaus.












Dabei setzt sich der Althoffblock aus mehreren Bauabschnitten unterschiedlicher Epochen zusammen:
Quelle der Graphik: https://openstreetmap.de/karte/ |
Althoffstraße (Sonniges Goldgelb): Baubeginn 1914 im Stil der Reformarchitektur (Historismus) auf dem freien Feld |
Sonnenstraße / Von-der-Recke-Straße / Neuer Graben / Studtstraße (Dunkles Bordeauxrot): Bau in den 1920er Jahren im Stil der Modernen (unter anderem Expressionismus) |
Sonnenstraße / Sonnenplatz / Roseggerstraße / Steubenstraße / Neuer Graben / Studtstraße (Königsblau): Erbaut in den 30er Jahren |
Roseggerstraße / Haenischstraße / Neuer Graben / Steubenstraße (warmes Orange): In den 50er Jahren erbaut. |
Blicke auf vergleichbare Stadtviertel zeigen: Ähnliche Ensembles wie die Augustastraße in Gelsenkirchen oder das Moltkeviertel in Essen, beide etwa aus der gleichen Entstehungszeit, stehen unter Denkmalschutz. Der Althoffblock hingegen, obwohl sowohl in Größe als auch architektonischer Qualität bedeutsamer, war bislang nicht geschützt.


Urheber: Dr. W. Strickling; Quelle: www.wikipedia.org

Urheber: Volker Wagenitz; Quelle: www.wikipedia.org


Urheber: Dr. W. Strickling; Quelle: www.wikipedia.org

Urheber: Volker Wagenitz; Quelle: www.wikipedia.org
Gerade im Hinblick auf die anstehenden Modernisierungsarbeiten wird deutlich, wie notwendig eine Unterschutzstellung des Althoffblocks ist. Sie würde nicht nur die historische Substanz erhalten, sondern dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung baugeschichtlicher Identität Rechnung tragen.
Besonders auch die historischen Hauseingangstüren zeichnen sich bis heute durch eine bemerkenswerte stilistische Vielfalt aus; ein bauliches Erbe, das uns für zukünftige Generationen erhalten bleiben soll.








Am Mittwoch, den 05.06.2024, behandelte die Bezirksvertretung Innenstadt-West den weiter oben erwähnten Antrag. Die CDU-Fraktion brachte folgenden Beschlussvorschlag ein:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen und an den Rat der Stadt Dortmund überreicht.
Am Donnerstag, den 27.07.2024, beschloss der Stadtrat schließlich, den Althoffblock als Denkmalbereich unter Schutz zu stellen und eine entsprechende Denkmalbereichssatzung gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) für das Ensemble Althoffblock zu erlassen.